Startseite

Briloner Bürgerstiftung

Stiftung stiften & vererben sind eng miteinander verbunden

Die Erbengeneration macht sich Gedanken, an wen ihr Vermögen fließen soll, so dass heute häufiger als früher gemeinnützige Stiftungen gegründet werden. Der Bundesrat hat am 21.09.2007 dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" zugestimmt. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug ist auf 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke angehoben worden. Neu ist der Höchstbetrag für Stiftungszuwendungen von 1 Mio. Euro. Stiftungsgründungen und Spenden werden so noch attraktiver für engagierte Bürger.


Rundbrief Februar 2011

Nach oben