Ihre Hilfe

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Stiften

Als Stifter erhöhen Sie das Stiftungskapital und unterstützen die Arbeit der Briloner Bürgerstiftung.

Bauen Sie gemeinsam mit weiteren Stifterinnen und Stiftern das Stiftungskapital auf. Mit einer Zustiftung ab 500 Euro werden Sie Stifter: Ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Bürgerstiftung. Mit einer Zustiftung in die Briloner Bürgerstiftung sichern Sie die langfristige und nachhaltige Hilfe und Unterstützung. Als Zustifterin oder Zustifter werden Sie Mitglied der Stifterversammlung und dadurch über alle Aktivitäten der Stiftung ausführlich informiert.

Das neue Steuerrecht bietet Ihnen dabei Vorteile. Fragen Sie Ihren Steuerberater!

Stiften

Spenden

Als Spender können Sie gezielt in Projekte investieren, die Ihnen besonders am Herzen liegen.

Schon mit einer kleinen Spende tun Sie viel Gutes und unterstützen die Arbeit der Briloner Bürgerstiftung. Jeder Cent hilft. Denn viele kleine und mittlere Spenden zeigen zusammen große Wirkung. Sammeln Sie zum Beispiel bei Ihrem nächsten runden Geburtstag oder Ihrem Firmenjubiläum für die Bürgerstiftung.

Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Vererben

Vererben

Sie können die Briloner Bürgerstiftung durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft unterstützen und somit über die eigene Lebenszeit hinaus dauerhaft Gutes tun. Hierbei handelt es sich um eine Zustiftung, die dem Stiftungsvermögen zugeführt wird und somit ewig erhalten bleibt. So kann noch nach Jahren mit den Erträgen aus der Zustiftung der Stiftungszweck nachhaltig gefördert werden.

Durch eine große Zustiftung im Jahre 2007 konnte das Stiftungsvermögen der Briloner Bürgerstiftung um über 300.000,00 Euro gestärkt werden. Bei der Zustifterin aus dem Stadtgebiet handelte es sich um eine ältere Dame, die ein Teil ihres Vermögens der Bürgerstiftung gestiftet hat.

Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden:
Jede Form der Unterstützung ist eine wirksame Hilfe von unschätzbarem Wert. Gemeinsam können wir neue Projekte angehen und den Zweck der Stiftung erfüllen.

Für weitere Informationen oder Fragen können Sie uns gerne anrufen.

Mitgliedschaftsantrag

Der Wille zu gestalten und zu entscheiden ist wesentliche Motivation für Stifter und Spender und damit zugleich die inhaltliche Funktionsweise der Stiftung. Finanziell trägt der Stifter die Einrichtung mit seiner Einlage.

Die Stifterversammlung (Stifter ab 500 €) nimmt Einfluß auf die Entscheidung von Vorstand und Kuratorium.

Bei Zustiftungen ab einem Wert von 25.000 € kann der Zustifter einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungsmittel benennen, der im Rahmen des Satzungzwecks der Stiftung liegen muss. In diesem Fall ist die Zustiftung von der Stiftung treuhänderisch als Sondervermögen unter Beachtung des von dem Zustifter genannten Zwecks unter dem von ihm gewünschten Namen zu führen (unselbständige Stiftung).

Stiftungssummen sind, wie auch Spenden, steuerlich abzugsfähig.

Vorstand