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Mitgliedschaft Finanziell trägt der Stifter die Einrichtung mit seiner Einlage. Die Stifterversammlung (Stifter ab 1.000 €) nimmt Einfluß auf die Entscheidung von Vorstand und Kuratorium. Bei Zustiftungen ab einem Wert von 25.000 € kann der Zustifter einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungsmittel benennen, der im Rahmen des Satzungzwecks der Stiftung liegen muss. In diesem Fall ist die Zustiftung von der Stiftung treuhänderisch als Sondervermögen unter Beachtung des von dem Zustifter genannten Zwecks unter dem von ihm gewünschten Namen zu führen (unselbständige Stiftung) Stiftungssummen sind, wie auch Spenden, steuerlich abzugsfähig. Antragsformular auf Mitgliedschaft (PDF)
Flyer - Briloner Bürgerstiftung
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